Unsere
Leistungen für Privatpersonen

Die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung ist zwar eine lästige aber durchaus lohnende Aufgabe – gerade wenn neben Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit weitere Einkünfte – etwa aus Vermietung und Verpachtung oder aus selbstständiger Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung lückenlos und unter Berücksichtigung aller Ansätze, die Ihre Steuerlast minimieren.

 

Sollten Sie uns mit der Erstellung Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung beauftragt haben, gehört die Prüfung des Steuerbescheides selbstverständlich zu unserer Leistung. Aber auch alle anderen Steuerbescheide prüfen wir für Sie auf rechnerische, sachliche und rechtliche Richtigkeit und empfehlen Ihnen im Falle von Unstimmigkeiten die Einlegung von Widersprüchen und anderen Rechtsmitteln bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht.

Die Arbeitsmärkte werden zunehmend globaler und immer mehr Arbeitnehmer arbeiten zeitweise oder dauerhaft als Expatriates in Deutschland oder werden von Ihren Arbeitgebern ins Ausland entsendet. Als spezialisierte Steuerberater unterstützen wir Expatriates und entsendende Unternehmen nicht nur bei Steuererklärungen. Unser Service umfasst alle Belange von Vertragsgestaltungen über Fragen des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung bis hin zu aufenthaltsrechtlichen Belangen.

Wie Unternehmen können auch Privatpersonen – neben der Wahl der Steuerklasse – durch ihr wirtschaftliches Verhalten die Steuerbelastung optimieren. Die Frage, ob ein PKW geleast oder gekauft werden sollte, ob Wohneigentum oder Miete von Vorteil sind oder wie sich verschiedene Arten der Altersvorsorge steuerlich auswirken, sind nur einige Beispiele für Möglichkeiten, die Steuerlast in Ihrem Sinne zu gestalten. Wir zeigen Ihnen alle Alternativen auf und beraten Sie auf dem Weg zu den besten Entscheidungen.

So komplex und detailliert das deutsche Steuerrecht ist, so häufig sind dennoch die Fälle, in denen Entscheidungen diskutabel und Vorschriften unterschiedlich interpretierbar sind. Als ehemalige Mitarbeiter verschiedener Finanzbehörden kennen wir beide Seiten der „Steuermedaille“ aus eigener Anschauung und Erfahrung und verhandeln Ihre Interessen auf Augenhöhe mit Finanzämtern und Finanzgerichten.

Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, sollte nicht nur von Anfang an die unterschiedliche steuerliche Behandlung verschiedener Anlageformen kennen und berücksichtigen, sondern auch laufend auf gesetzliche Änderungen und steuerrechtliche Neuerungen achten. Wir beraten Sie fortlaufend so, dass jederzeit das optimale Ergebnis für Ihren Vermögensaufbau herauskommt.

Sie stehen vor der Wahl, ein Erbe anzutreten – sei es als alleiniger Erbe oder Mitglied einer Erbengemeinschaft? Wir beraten Sie im Erbfall im Zusammenhang mit Erbschafts- und Schenkungssteuer und auch schon weit davor, etwa wenn es um die Gestaltung von Testamenten, die Wahrnehmung vererbter Gesellschaftsrechte oder die Reduzierung von Erbschaftssteuern durch steuerfreie Schenkungen oder Vermögensübertragungen geht.

Sie möchten Vermögen an nachfolgende Generationen übertragen, ein Unternehmen veräußern oder per Schenkung weitergeben? Dabei sind nicht nur steuerrechtliche, sondern auch erb- und gesellschaftsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Sprechen Sie am besten schon frühzeitig mit uns, damit wir den Vermögensübergang so optimal wie möglich gestalten können – etwa durch Testamente und Schenkungsverträge oder die Möglichkeiten des Stiftungsrechtes.

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